Bevor Sie den Antrag ausfüllen, lesen Sie bitte
Anlage 1: Musskriterien
Anlage 2: Pauschalkostenbeiträge
Anlage 3: Datenschutzerklärung
Hier finden Sie den gesamten Antrag als PDF zum Ausdrucken.
um Verleihung des Rechtes zur Führung der
lt. Richtlinien, Punkt 9
Der pauschale Kostenbeitrag für die Erstüberprüfung und die Vergabe der Qualitätsmarke “Qualitäts-Handwerk Tirol – geprüft”/“Qualitäts-Dienstleister Tirol“ ist gestaffelt nach Mitarbeiter.
Für das Kalenderjahr in dem die erfolgreiche Erstüberprüfung stattfindet beträgt der pauschale Kostenbeitrag netto:
Nach erfolgreicher Erstüberprüfung in den Folgejahren pro Kalenderjahr, beträgt der pauschale Kostenbeitrag netto:
Die pauschalen Kostenbeiträge sind mehrwertsteuerpflichtig und als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
lt. Richtlinien, Punkt 15
Mit der Antragstellung erteilt der Gewerbeinhaber seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine nachstehenden, dem Verein bekannt gegebenen Daten im Zusammenhang mit den Überprüfungen und der Verleihung, sowie dem Entzug der Berechtigung zur Führung der Qualitätsmarke im geschäftlichen Verkehr, sowie für die Zwecke des Rechnungswesens und der Geschäftsabwicklung verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Firmendaten:
Weiters erteilen wir die ausdrückliche Zustimmung, dass unsere Firmendaten, mit Ausnahme der Mitarbeiterzahl, interessierten Wirtschaftskreisen, sowie der WKO und deren Organisationseinheiten, Kooperationspartnern und Medien zur Öffentlichkeitsarbeit, Webdienste, etc., für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus bis auf weiteres (für Statistik, Archivzwecken, etc.) weitergegeben werden dürfen.